Patienteninformationen
Voraussetzung für eine tagesklinische Aufnahme im FaTZ von Eltern(teil) und Kind(ern) ist ein Vorgespräch und eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse nach entsprechendem Antrag. Vor einem tagesklinischen Aufenthalt gibt es meist viele Fragen, typische beantworten wir hier:
FAQ – Behandlung und Aufenthalt
Die Behandlungsdauer richtet sich nach der medizinischen und therapeutischen Notwendigkeit und wird individuell mit Ihnen, Ihrer Familie und dem Kostenträger abgestimmt. Die Therapiedauer beträgt im Durchschnitt ca. 10-14 Wochen, die Dauer ist allerdings individuell unterschiedlich. Denn seelische Prozesse, das Lösen tiefgreifender Schwierigkeiten, das Ausprobieren und Verankern neuer Interaktionsmuster brauchen Zeit.
Ja, das ist möglich.
Geschwisterkinder ohne psychiatrische Diagnose können als Begleitkinder mit Eltern aufgenommen werden. Sie können die volle Zeit dabei sein, nach Rücksprache sind auch verkürzte Zeiten oder einzelne Tage möglich.
Wenn Ihnen eine tägliche Anfahrt nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit während des Aufenthalts in einer Patientenwohnung in der Nähe der Klinik unterzukommen.
Wir schauen auf die gesamte Familie und ihre Beziehungen und versuchen, die nicht mitaufgenommenen (Ehe-)Partner:innen nach Möglichkeit in die Therapie einzubeziehen. Sie können z.B. an Eltern- und Familiengesprächen teilnehmen, sowie nach Absprache an weiteren Therapieelementen (z.B. Multifamilientherapie). Es ist unter Umständen auch sinnvoll, wenn die Partner:innen ganze Therapietage dazukommen – die Rahmenbedingungen dafür sprechen wir mit Ihnen individuell ab.
Die Kinder haben regelmäßig betreute Lernzeiten in Kleingruppen, die Eltern besorgen dafür in der Regel den Stoff der Hauptfächer. Wir streben einen direkten Kontakt mit der jeweiligen Heimatschule an. Gegen Ende des Aufenthalts begleiten wir therapeutisch, wenn es therapeutisch sinnvoll ist, stufenweise Wiedereingliederungen in die Heimatschule.


FAQ – Kostenübernahme und Aufnahme
Die Mehrheit der im FaTZ behandelten Patient:innen ist gesetzlich versichert. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nach Einzelfallantrag. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern.
Private Krankenkassen und Behilfestellen übernehmen i.d.R. bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit die Behandlungskosten im FaTZ. Wir empfehlen, das jeweils im Vorfeld zu klären. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern.
Bitte bringen Sie zur Aufnahme die Kostenzusage der Krankenkasse, Vorbefunde anderer Behandler, das gelbe Untersuchungsheft und den Impfpass für jedes Kind, benötigte Medikamente für jede Person, den ausgefüllten Aufnahmefragebogen sowie die ausgefüllte Kontaktdatenliste für Kind(er) und Elterneil(e) und die Schweigepflichtentbindung(en) mit.
Für den Aufenthalt benötigen Sie bequeme Kleidung, Hausschuhe, Sportsachen und für Waldausflüge feste Schuhe und Kleidung, die nass oder schmutzig werden darf (bei kleineren Kindern Schlammhosen, Gummistiefel, Wechselkleidung etc.).
Kontakt
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